Arbeitslosenversicherung in Schweden
Das System der Arbeitslosenunterstützung funktioniert in Schweden etwas anders als in Deutschland. Die Arbeitslosenversicherung in Schweden ist zweigeteilt. Zum einen ist man über die normale Sozialversicherung (Alfa-Kassa) gegen Arbeitslosigkeit versichert. Diese Form der Absicherung ist jedoch nicht besonders gut. Das ausbezahlte Arbeitslosengeld liegt unter dem Niveau der Sozialhilfe in Deutschland.
Aus diesem Grund sind die meisten Schweden noch zusätzlich über die Gewerkschaften versichert (A-Kassa). Um in die A-Kassa aufgenommen zu werden sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Man muss im Durchschnitt 17 Stunden pro Woche, während vier Wochen, in einem zusammenhängenden Zeitraum von fünf Wochen gearbeitet haben und immer noch arbeiten. Um überhaupt erst einen Anspruch zu haben, muss man während eines ununterbrochenen Zeitraumes von zwölf Monaten Mitglied in der A-Kassa gewesen seien. Um Arbeitslosengeld zu beziehen, muss man mindestens eine dieser Bedingungen erfüllen.
Um überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben sind bestimmte Grundvoraussetzungen zu erfüllen. In den letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit muss man durchschnittlich mindestens 480 Stunden in einem zusammenhängenden Zeitraum von sechs Monaten gearbeitet haben.
Im Augenblick erhält man für die Dauer von maximal 300 Kalendertagen Arbeitslosenunterstützung. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, muss man theoretisch die vorgenannten Bedingungen wieder neu erfüllen um sich ein erneuten Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu sichern. Ist man länger arbeitslos, entscheiden das Arbeitsamt und die Arbeitslosenversicherung über eine eventuelle Verlängerung des Unterstützungszeitraums oder legen Maßnahmen fest, die dem Arbeitslosen die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen sollen.
Wird man arbeitslos tritt ähnlich wie bei der Krankenversicherung eine Karenzzeit ein. Diese dauert fünf Tage. Im Klartext bedeutet dies, dass man für die ersten fünf Tage seiner Arbeitslosigkeit keine Unterstützung erhält. Tritt der Fall der Arbeitslosigkeit ein sollte man sich unverzüglich beim Arbeitsamt als arbeitslos melden. Erst von dem Tag der Arbeitslosmeldung hat man Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Das Arbeitsamt leitet die Arbeitslosmeldung dann an die zuständige Arbeitslosenversicherung weiter.