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Bedingungen für die Arbeitsaufnahme in Schweden

Wer in Schweden arbeiten will, benötigt als Bürger der Europäischen Union keine Arbeitserlaubnis mehr. Vielmehr hat man diese, nach der neusten Gesetzgebung, als Deutscher automatisch. Wichtig ist jedoch eine Aufenthaltserlaubnis (Uppehållstillstand) die vom Migrationsverket, der schwedischen Einwanderungsbehörde, erteilt wird. Diese benötigt jeder, der sich länger als drei Monate im Land aufhalten will.

Es gibt mehrere Voraussetzungen zu erfüllen, wenn man diese Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte. Die wichtigste ist für Arbeitnehmer der Nachweis einer Arbeitsstelle in Schweden. Dazu legt man am Besten eine gültigen Arbeitsvertrag vor oder eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers, aus der hervorgeht dass dieser Sie anstellen möchte. Ebenso wird die Geburtsurkunde und ein gültiger Pass benötigt. Wer plant sich in Schweden mit einer eigenen Firma selbstständig zu machen, muss bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis eine gültige Gewerbeanmeldung, eine Mehrwertsteuer Nummer und/oder die Eintragung ins schwedische Handelsregister nachweisen. Die für eine Firmengründung nötigen Geldmittel müssen nicht nachgewiesen werden.

In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Hat man jedoch kürzer andauernde Beschäftigungsverhältnisse, nur für die Dauer des jeweiligen Arbeitsvertrages. Bei Ehepartnern genügt es, wenn nur einer von beiden einen Arbeitsvertrag und somit eine Aufenthaltsgenehmigung hat. Der andere Ehepartner erhält diese dann automatisch. Beim Migrationsverket muss dafür die Heiratsurkunde vorgelegt werden. Bei Kindern wird außerdem die Vorlage der Geburtsurkunde verlangt. Weiterhin wichtig für die Arbeitsaufnahme ist die Anmeldung beim Finanzamt (Skattemyndigheter). Dort wird auch die Personennummer vergeben ohne die ein Leben in Schweden nicht möglich ist. Hat man keine Personennummer, ist eine Arbeitsaufnahme unmöglich. Auch die Anmeldung von Telefon, Internet und Handy kann nicht vollzogen werden. Ebenso ist es unmöglich Mietverträge abzuschließen.

Arbeitsaufnahme in Schweden

Bedingungen für die Arbeitsaufnahme in Schweden ©iStockphoto/Britta Kasholm-Tengve

Die Personennummer wird bei jeder Gelegenheit abgefragt. Selbst bei so simplen Dingen, wie Kundenkarten für Kaufhäuser. Wendet man sich in Schweden an eine Behörde, ist die erste Frage die nach der Personennummer. Sie setzt sich zusammen aus dem Geburtsdatum und einem vierstelligen Code zusammen. Bei Männern ist die letzte Zahl des Codes gerade und bei Frauen ungerade. Diese Personennummer beherrscht das gesamte schwedische Leben. Ohne diese ist man faktisch nicht existent. Ich habe Schweden erlebt die, als sie nach ihrem Geburtsdatum gefragt wurden, ihre Personennummer nannten.

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