Allemansrätten, Jedermannsrecht
Das Jedermannsrecht gibt es in allen nordischen Ländern außer in Dänemark. Es soll grundsätzlich jeden Bürger des Landes aber auch allen Gästen ungehinderten und freien Zugang zur Natur ermöglichen. Dieses Recht bricht natürlich auch einige Pflichten mit sich.
Grundsätzlich gilt die Regel niemanden zu stören und nichts zu zerstören.
Wenn sie sich daran halten, werden sie keine Problem haben.
Bootfahren und Baden
Jeder Schwede hat grundsätzlich das Recht in allen Seen und an allen Küsten zu Baden. Dabei dürfen auch private Grundstücke betreten werden. Eine Ausnahme bilden direkte Hausgrundstücke oder Regionen in denen das Betreten von behördlicher Seite untersagt ist. So zum Beispiel bestimmte Brutgebiete oder Naturschutzgebiete. Das gleiche gilt für das Fahren mit Booten oder Motorbooten.
Sie haben in Schweden das Recht grundsätzlich auf jedem See mit einem Boot zu fahren. Sie dürfen für jeweils eine Nacht einen fremden Ufern Anlegen, an Land gehen und auch für eine Nacht zelten. Bedingung ist jedoch, dass sie ausreichend Abstand zur Häusern halten. Als ausreichender Abstand gilt der Bereich, den man einem Haus zurechnet und der nicht unbedingt eingezäunt sein muss. Stellen Sie sich einfach vor, sie würden in den fraglichen Haus wohnen. Welcher Abstand würde ihnen selbst als geeignet erscheinen, um nicht gestört zu werden?
An privaten Boots-Anlegestellen ist das Festmachen grundsätzlich verboten. Dort sollten sie sich nur in Notfällen oder mit der Erlaubnis des Besitzers aufhalten. Eine Ausnahme gilt für Jet-Ski. Deren Benutzung ist in ganz Schweden grundsätzlich verboten, da die von diesen Sportgeräten erzeugten Wellen im Uferbereich große Schäden anrichten. Es gibt nur wenige besonders gekennzeichnete Gebiete, in den die Benutzung von Jet-Ski erlaubt ist. Lassen Sie es nicht auf ein Versuch ankommen, wenn auch in den einsamsten Gebieten gibt es immer jemand der ein Handy dabei hat und dies in Ihrem Fall auch benutzen würde. Sehr schnell hat man Ärger mit der Polizei.
Beachten Sie unbedingt lokale Vorschriften wie Geschwindigkeitsbegrenzungen und Ähnliches. Besonders von Motorbootfahrern wird besonderere Rücksicht erwartet. Fahren Sie niemals oder nur unter allergrößter Rücksichtnahme in Gebiete ein in denen mit Badenden oder Schwimmern zu rechnen ist. Ebenso sollten Sie es vermeiden, mit Höchstgeschwindigkeit dicht am Ufer zu fahren. Die von ihnen erzeugten Wellen, verursachen große Schäden in der Flora und Fauna. Oft dauert es Jahre, bis die Natur sich von einer rasanten Vorbeifahrt eines Motorsbootes erholt hat.
Camping
Jedermann hat das Recht an jeden Ort in Schwedens Natur für eine Nacht zu zelten. Dafür ist keine Einwilligung des jeweiligen Grundstücksbesitzers erforderlich. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie beabsichtigen mehrere Nächte zu bleiben oder in Gruppen kommen. Wenn Sie jedoch ausreichend Abstand zur Häusern und Ferienhäusern halten, ist die Einholung einer Erlaubnis oftmals nur eine Formsache.
Besondere Rücksichtnahme wird von ihm erwartet, wenn sie mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil anreisen. Idealerweise Benutzen Sie die schwedischen Campingplätze. Diese sind mit deutschen Campingplätzen nicht zu vergleichen. Erstens trifft man dort viel weniger Menschen an oder ist ganz allein und zweitens sind diese Plätze so gelegen, dass man die schwedische Natur in vollen Zügen genießen kann.
Offenes Feuer
Camping einem schwedischen See mit einem offenen Feuer an dem sie frisch gefangene Fische für das Abendessen zubereiten, gehört sicherlich zu einem der schönsten Erlebnisse für jede Naturliebhaber. Doch beim Feuer machen in der schwedische Natur sind einige Grundregeln unbedingt zu beachten. In Schweden gibt es fünf verschiedene Waldbrandwarnstufen. Bei der Stufe eins bis drei ist Feuer machen erlaubt ab der Stufe vier absolut verboten. Auch in Frühjahr, kurz nachdem der Schnee getaut ist, sollte man mit dem Anzünden von Feuern besonders vorsichtig sein. Das unter der Schneedecke abgestorbene Gras brennt wie Zunder. Sehr schnell geraten große Flächen in Brand.
Außerdem sind die üblichen Regeln für das entfachen von Feuern in der Natur einzuhalten. Grenzen sie die Feuerstelle mit Steinen ein und Achten Sie darauf das in unmittelbarer Nähe alle brennbaren Materialien sorgfältig entfernt sind. Entzünden sie keine großen Feuer unter Bäumen. Wenn sie ihrem Lagerplatz verlassen, löschen Sie das Feuer sorgfältig. Sollte sich ein Feuer durch ihr Verschulden ausbreiten, so haften sie mit ihrem gesamten Vermögen für den entstandenen Schaden. Ein Hektar Wald hat einen enormen Wert. Um Brennmaterial für Ihr Feuer zu bekommen, dürfen Sie herumliegende Äste und Reisig aufsammeln. Es ist jedoch strikt verboten, Äste von Bäumen abzubrechen oder abzuhacken oder gar ganze Bäume zu fällen. Entzünden sie niemals ein Feuer auf Felsen oder Klippen. Durch die Hitze entstehen feinste Risse im Gestein, in die Wasser eindringt. Im nächsten Winter wirkt dieses Wasser im Gestein wie Sprengstoff. Die Felsen bersten und es entstehen Schäden die nicht wieder gutzumachen sind.
Manchmal muss man nicht mal bis zum nächsten Winter warten. Durch die Hitze des Feuers entstehen solche Spannungen im Gestein dass der Felsen auch unmittelbar zerbrechen kann.
Selbst wenn keinen unmittelbarer Schaden entsteht, so werden Ihnen eventuell vorbeikommende Schweden gehörig die Meinung sagen, wenn sie dabei erwischt werden.
Angeln
Das Jedermannsrecht erlaubt ihnen nicht uneingeschränkt überall in Schweden zu angeln. Grundsätzlich darf man ohne besondere Erlaubnis an allen Meeresküsten und an den fünf größten Seen in Schweden mit normalen Angelgerät auf Fischfang gehen. Zu diesen Seen zählen der Vänern, Vättern, Storsjön, Mälaren und der Hjälmaren. Eine Ausnahme bilden die Küsten Norrlands während der Lachssaison.
Für alle übrigen Gewässer benötigen Sie eine Angelerlaubnis (Fiskekort). Dieser erhalten Sie für die entsprechenden Seen immer nächstgelegenen größeren Ort. Fast immer werden sie in der Touristikinformation aber auch an Tankstellen oder in Supermärkten angeboten. Eine Angelerlaubnis für ein Jahr kostet in etwa 200 SEK also umgerechnet etwa 20,00 €. Zusätzlich gibt es noch Angelerlaubnisse die einen das Fischen für eine, zwei oder vier Wochen erlauben. Anders als in Deutschland braucht man in Schweden keinen Fischereischein. Beachten Sie auch hier wieder die Pflichten des Jedermannsrechts. Lassen Sie niemals ihre Angelschnüre oder Angelhaken in der Natur zurück. Sie sind gefährliche und lebensbedrohliche Fallen für andere Tiere.
Hunde
In der Zeit zwischen dem 1. März und 20. August sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Dies ist eine Zeit in der Wildtiere ihrer Jungen großziehen. Selbst wenn Ihr Hund nicht jagt kann er allein durch seine Anwesenheit Elterntiere von ihren Jungen vertreiben. Einige Arten kehren nie wieder zurück. Auch außerhalb dieser Zeit müssen Sie Ihren Hund so beaufsichtigen, dass er niemanden stört oder Schaden zufügt.
Pflanzen in der Natur
Grundsätzlich hat jeder in Schweden das Recht wilde Blumen zu pflücken, Beeren und Pilze zu sammeln. Es ist jedoch strikt verboten etwas von Bäumen oder Sträuchern abzureißen. Das gilt natürlich für das Fällen oder Abhacken ganzer Bäume oder Sträucher. Es gibt jedoch auch Pflanzen in Schweden die ganzjährig unter Naturschutz stehen. Egal was passiert, diese Pflanzen dürfen in keinen Fall abgeflückt werden. Dazu zählen z.B. alle Orchideenarten. Die Touristikbüros informieren Sie auch in diesen Punkten gern.
Mit motorisierten Fahrzeugen in der Natur
Es ist grundsätzlich verboten sich mit motorisierten Fahrzeugen abseits befestigter Wege zu bewegen. Ausnahmen gibt es lediglich für Bauern und Waldarbeiter.
Abfälle
Lassen Sie niemals Abfälle in der Natur zurück! Es ist ihre Pflicht den gewählten Lagerplatz so zu verlassen, wie sie ihn vorgefunden haben. Nehmen sie ihren Müll wieder mit und entsorgen sie ihn entweder zuhause oder an den Abfallbehältern am Wegesrand. Stellen Sie bitte keine Abfalltüten neben volle Behälter. Diese werden in der Regel von Tieren aufgerissen und der Wind erledigt den Rest. Zurückgelassene Abfälle stellen eine erhebliche Gefahr für Tiere dar, die diese mit der Nahrung aufnehmen können. Die Folge ist oft ein qualvolles Verenden. Glasflaschen sind in Kombination mit der Sonne in der Lage, Waldbrände zu entfachen.
Grundsätzliches
Trotz es Jedermannsrechts, kann man in Schweden auch Hausfriedensbruch begehen, wenn man ohne Erlaubnis der Eigentümer fremde Wohngrundstücke betritt. Diese Bereiche müssen nicht immer eingezäunt sein. Sie machen alles richtig, wenn sie solche Häuser immer im größtmöglichen Abstand passieren. Im Idealfall bleiben Sie immer außer Sichtweite.
Grundsätzlich dürfen Sie in der schwedische Natur mit dem Fahrrad fahren, reiten, wandern oder Skifahren. Bedingung ist jedoch das sie keine Schäden anrichten. So sollte man zum Beispiel immer bestellte Felder meiden. Man macht alles richtig, wenn man die Sachen so behandelt, als wenn sie das persönliche Eigentum wären.